„Watsch´n kann nicht rückgängig gemacht werden“

Veröffentlicht in Gesundheit


Die beiden Kreisvorsitzenden Ruth Müller und Kerstin Schanzer mit dem Aktionsplakat

SPD-Kreisverband unterstützt Volksbegehren „Nichtraucherschutz“

Vom 19. November bis 2. Dezember sind die Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Landshut aufgerufen, sich in die Unterschriftenlisten in den Rathäusern ihrer Gemeinden einzutragen. Bayernweit werden rund 930.000 Unterschriften benötigt, damit das Volksbegehren „Leben und Leben lassen – für echten Nichtraucherschutz in Bayern“ erfolgreich ist. Der SPD-Kreisverband Landshut unterstützt dieses Volksbegehren und hat sich auch bereit erklärt, über die SPD-Ortsverbände einen Teil der Plakatierung im Landkreis Landshut zu organisieren. Die beiden Kreisvorsitzenden Ruth Müller und Kerstin Schanzer hoffen auf eine große Beteiligung der Landkreisbevölkerung. Ziel des Volksbegehrens ist eine Rücknahme des aufgeweichten CSU-FDP „Raucher-Gesetzes“ vom 1. August 2009. „Dass dieses Gesetz beschlossen wurde, ist uns völlig unverständlich“, so die beiden SPD-Politikerinnen. „Die Watsch´n für das Nichtrauchergesetz hat die CSU bei der Landtagswahl 2008 schon kassiert – die wird dadurch auch nicht wieder rückgängig gemacht“. Aus gesundheitlichen Gründen soll es in Zukunft wieder rauchfreie Gastronomie, Discotheken, Bars und Kneipen geben. Auch die Bier-, Wein- und Festzelte sollen wieder „Nichtraucher-Zone“ sein. An erster Stelle dürfe nicht die Tabaklobby stehen, sondern der Gesundheitsschutz der Nichtraucher, der Familien in Festzelten, der vielen Bedienungen und Kellner müsse Priorität haben. Kerstin Schanzer, Mutter eines dreijährigen Sohnes und familienpolitische Sprecherin der Landkreis-SPD ist auch die Kindergesundheit wichtig. Rauchen ist gesundheitsschädigend und kann zu Krebs, Herzleiden oder Lungenkrankheiten führen. Das gilt aber nicht nur für den selbst inhalierten Tabakrauch, sondern auch für das Einatmen von Rauch aus der Raumluft, und diesem seien die Kinder ungeschützt ausgesetzt. Die Rathäuser sind angehalten, bürgerfreundliche Öffnungszeiten anzubieten und auch an den Wochenenden die Eintragung zu ermöglichen.

 

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